- Der Katzenbesitzer versichert, dass er nach bestem Wissen alle Informationen über den Gesundheitszustand seiner Katze(n) an Mietz & Mops weitergegeben hat. Des Weiteren erklärt der Katzenbesitzer, dass seine Katze(n) entwurmt, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sowie schutzgeimpft ist/sind.
- Mietz & Mops verpflichtet sich, die Katze(n) art- und verhaltensgerecht zu betreuen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
- Das Futter und Katzenstreu wird vom Katzenbesitzer gestellt. Sollte dies für den Zeitraum nicht ausreichen, wird Mietz & Mops die fehlenden Artikel nachkaufen und in Rechnung stellen.
- Hält Mietz & Mops eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Katzenbesitzer bereits schon bei Vertragsabschluss darin ein, dass Mietz & Mops die Katze im Auftrag des Katzenbesitzers und auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Dies erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Katzenbesitzer. Sollte der Katzenbesitzer telefonisch nicht erreichbar sein ist Mietz & Mops berechtigt, einen Tierarzt zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Katzenbesitzer. Für Fahrten zum Tierarzt wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 19,90€ erhoben. Soll auf Wunsch des Katzenbesitzers ein Tierarzt aufgesucht werden, der sich außerhalb der Stadtgrenze Erdings befindet, so fallen entsprechende Fahrtkosten von 0,30€/km ab Stadtgrenze an.
- Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages fällig. Diese muss vor dem Beginn des Betreuungszeitraums auf das Konto, welches auf der Rechnung angegeben ist, überwiesen sein. Erst nach dem Zahlungseingang gilt der Vertrag als geschlossen. Nach dem Betreuungszeitraum sind die restlichen 50% des Rechnungsbetrages fällig. Dieser Betrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung des Betreuungszeitraums zu begleichen. Eine Rechnung erhalten Sie mit Ihrem Vertrag.
- Sollte die Katze während des Betreuungszeitraumes ableben, wird Mietz & Mops versuchen, den Besitzer zu erreichen und mit ihm die weiteren Schritte besprechen. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens der Katze nicht geleistet werden.
- Stornobedingungen:
Sollten Sie den gebuchten Zeitraum bis vier Wochen vor Betreuungsbeginn stornieren, so ist eine Stornierung kostenlos. Ab diesem Zeitpunkt werden die Gesamtkosten prozentual als Verdienstausfall in Rechnung gestellt.- bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn werden 20% in Rechnung gestellt
- bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn werden 50% in Rechnung gestellt
- bei Stornierungen von weniger als 7 Tage vor Betreuungsbeginn ist der komplette Rechnungsbetrag fällig.
Sollte eine frühere Rückkehr des Katzenbesitzers den Betreuungszeitraum verkürzen, so wird ebenfalls der komplette Betrag als Verdienstausfall berechnet.
- Kann eine Betreuung aus Krankheitsgründen nicht ausgeführt werden, wird Mietz & Mops eine vertrauensvolle Person beauftragen, die die Betreuung übernimmt, um die Versorgung des Tieres zu gewährleisten. Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt nicht ausgeführt werden, so besteht seitens des Tierhalters kein Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung. Bereits geleistete Zahlungen werden selbstverständlich erstattet.